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   BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85   

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BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85 (https://dejure.org/1985,3034)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1985 - 2 B 38.85 (https://dejure.org/1985,3034)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1985 - 2 B 38.85 (https://dejure.org/1985,3034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Verleihung des statusrechtlichen Amtes eines Professors - Bestehen eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Neubewertung einer Stelle - Bestehen eines Anspruchs eines Beamten auf eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85
    Abgesehen davon, daß selbst bei Höherstufung eines Dienstpostens dessen Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Ernennung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - mit weiteren Nachweisen), hat ein Beamter grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85
    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen sind oder ob gar die zweckmäßigste Lösung gefunden worden ist, berührt daher grundsätzlich nicht Rechte des Beamten (vgl. Vorbescheid des Senats vom 16. Januar 1980 - BVerwG 2 A 1.78 - <ZBR 1980, 379>; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 -).
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85
    Abgesehen davon, daß selbst bei Höherstufung eines Dienstpostens dessen Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Ernennung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - mit weiteren Nachweisen), hat ein Beamter grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.08.1971 - VI C 50.68
    Auszug aus BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85
    Abgesehen davon, daß selbst bei Höherstufung eines Dienstpostens dessen Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Ernennung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - mit weiteren Nachweisen), hat ein Beamter grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens.
  • BVerwG, 16.01.1980 - 2 A 1.78

    Anspruch auf Ersatz des durch unterbliebene Beförderung in ein Amt der

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85
    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen sind oder ob gar die zweckmäßigste Lösung gefunden worden ist, berührt daher grundsätzlich nicht Rechte des Beamten (vgl. Vorbescheid des Senats vom 16. Januar 1980 - BVerwG 2 A 1.78 - <ZBR 1980, 379>; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 -).
  • BVerwG, 14.07.1971 - V C 28.70

    Gleichartigkeit von Messstiftungen und Pfründenstiftungen - Kirchenrecht -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85
    Abgesehen davon, daß selbst bei Höherstufung eines Dienstpostens dessen Inhaber grundsätzlich keinen Anspruch auf entsprechende Ernennung hat (vgl. BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - mit weiteren Nachweisen), hat ein Beamter grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Ob er dabei die betroffenen öffentlichen Belange fehlerfrei abgewogen hat, berührt nicht die Rechte einzelner Beamter (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).

    Davon abgesehen hat ein Beamter grundsätzlich weder aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn noch aufgrund des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen sind, berührt grundsätzlich nicht Rechte des Beamten (vgl. auch Urteil des Senats vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - sowie Beschluß vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen worden sind, berührt deshalb grundsätzlich keine Rechte des Beamten (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - sowie Beschluß vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).
  • BVerwG, 29.09.1987 - 2 B 72.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen sind und ob die zweckmäßigste Lösung gefunden worden ist, berührt daher grundsätzlich nicht Rechte des Beamten (Vorbescheid vom 16. Januar 1980 - BVerwG 2 A 1.78 - <ZBR 1980, 379>; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - sowie Beschluß vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).

    Im übrigen besteht selbst bei einer Höherstufung des Dienstpostens grundsätzlich weder ein Rechtsanspruch auf Beförderung bzw. auf eine einer Beförderung entsprechende Amtsübertragung ohne förmliche Ernennung und auf die damit verbundene bessere Besoldung (BVerwGE 36, 218 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 55/68]; 38, 269 [BVerwG 14.07.1971 - V C 28/70]; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - sowie vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).

  • VGH Hessen, 12.06.1991 - 1 UE 2797/86

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Indessen hatte der Kläger weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitsgrundsatzes einen Anspruch auf eine bestimmte Bewertung seines Dienstpostens, ganz abgesehen davon, daß ein Beamter selbst bei Höherstufung seines Dienstpostens keinen Anspruch auf eine entsprechende Ernennung hat (so ausdrücklich BVerwG, Beschluß vom 15.5.1985 -- 2 B 38.85 --, Dok.Ber. 1985, 215 unter Hinweis auf BVerwGE 36, 218, 222; 38, 269, 271; Beschluß vom 20.11.1978, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 2 B 23.86

    Übernahme eines Hochschullehrers als Professor - Auslegung des Begriffs "Bedarf"

    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen sind oder ob gar die zweckmäßigste Lösung gefunden worden ist, berührt daher grundsätzlich nicht Rechte des Beamten (vgl. Vorbescheid des Senats vom 16. Januar 1980 - BVerwG 2 A 1.78 - <ZBR 1980, 379>; Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - = ZBR 1985, 223; Beschluß vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02

    Stellenhebung, Stellenbesetzung, Professur

    Auch hat ein Beamter grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte (Höher-)Bewertung seines Dienstpostens (BVerwG, Beschluß vom 15.05.1985 - 2 B 38/85 -, Buchholz 235 § 35 BBesG Nr. 3).
  • VG Würzburg, 27.01.2009 - W 1 K 08.1809

    Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; Bauoberrat; Umsetzung anlässlich

    Die Frage, ob die in Betracht kommenden öffentlichen Interessen untereinander fehlerfrei abgewogen worden sind, berührt deshalb grundsätzlich keine Rechte des Beamten (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - und vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - sowie Beschluss vom 15. Mai 1985 - BVerwG 2 B 38.85 - ).
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